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Rechtsberatung
Da ich kein Jurist bin weise ich darauf hin, dass die Mediation von meiner Seite aus Rechtsberatung nicht umfasst und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) auch nicht umfassen darf.
Aus diesem Grund ist es für die Parteien unbedingt erforderlich, vor einer abschließenden Vereinbarung jeweils einen Anwalt oder eine Anwältin des Vertrauens aufzusuchen, um sich einseitig parteiisch beraten zu lassen. Die Parteien verpflichten sich deshalb, vor Abschluss einer Vereinbarung, diese von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin überprüfen zu lassen.
Sollte für einen Punkt der Einigung Beurkundungszwang bestehen, so wird die Vereinbarung erst wirksam, wenn eine notarielle Urkunde errichtet worden ist.